Anmeldung
Sie können mich telefonisch kontaktieren (siehe Kontakt / Telefonische Sprechzeiten), um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. Sie können mir auch direkt den ausgefüllten Anamnesebogen ( Vorlage hier runterladen ) zuschicken (Post oder Fax). Ich melde mich in jedem Fall zurück.
Erstgespräch
Beim ersten Termin sollte sich das Kind/der Jugendliche in Begleitung seiner Eltern oder Bezugspersonen vorstellen.
Psychiatrische und psychotherapeutische Untersuchungen und Behandlungen bei Kinder und Jugendlichen sind rechtlich zulässig, wenn alle Sorgeberechtigten mit dieser Maßnahme einverstanden sind. Bringen Sie bitte eine schriftliche Einverständniserklärung mit, wenn nicht alle sorgeberechtigten Personen bei dem Ersttermin anwesend sein können.
Andernfalls schlage ich eine Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt vor. Zum Gespräch können auch weitere Bezugspersonen oder die ganze Familie mitkommen.
In dem Erstgespräch besprechen wir den aktuelle Anlass für Ihren Besuch aus der Sicht aller Beteiligten, sowie die Entwicklung und familiäreSituation des Kindes oder Jugendlichen.
Bitte bringen Sie die gültige Gesundheitskarte Ihres Kindes zu jedem ersten Termin im Quartal mit (auch bei kurzen Beratungs- und Rezeptterminen).
Damit ich möglichst genau mit Ihnen die weiteren Schritte planen kann, benötige ich Angaben zur bisherigen Entwicklung Ihres Kindes sowie zu bisher durchgeführten Untersuchungen. Dafür bitte ich Sie, zu dem ersten Termin weiter mitzubringen:
- den vollständig ausgefüllten Anamnesebogen ( Vorlage hier runterladen )
- das gelbe Vorsorgeheft (und dessen erste Seite als Kopie)
- die letzten drei Zeugnisse Ihres Kindes als Kopie
- wichtige Untersuchungsbefunde als Kopien
Weiterer Therapieverlauf
Nach dem Erstgespräch erfolgen in der Regel weitere Termine. Diese Stunden dienen dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen, grundlegende Informationen zu erfassen sowie diagnostische Untersuchungen durchzuführen (z.B. Testpsychologie). Die Untersuchungstermine werden überwiegend vormittags durchgeführt. Danach werden gemeinsam mit Kind oder Jugendlichem und deren Bezugspersonen die Therapieziele formuliert und entschieden, welche Form der Behandlung sinnvoll und angemessen ist.
Für die regelmäßigen Behandlungen werden feste Termine vereinbart. Die Intensivität der Behandlung wird individuell zu den Therapiebedarf des Kindes oder Jugendlichen angepasst und kann zwischen 1-2 Terminen im Quartal bis zum 2-wochentlichen oder wöchentlichen Therapien variieren. Die Einzeltherapietermine dauern in Regeln 50 Minuten. Die Eltern werden je nach Alter der Patienten unterschiedlich intensiv mit in die Behandlung eingebunden.
Kosten für die Psychotherapie
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine indizierte psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen nach Antragsverfahren. Die Dauer der genehmigten Behandlung variiert je nach Schwere der psychischen Erkrankung (Kurzzeittherapie und Langzeittherapie).
Private Krankenversicherungen & Beihilfe
Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden die Kosten von Diagnostik und Psychotherapie vollständig übernommen. Auch die Beihilfestellen erstatten grundsätzlich die Kosten. In jedem Fall ist es aber ratsam, sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle über die genauen Modalitäten zu informieren.
Selbstzahler
Sie können die Kosten für die Behandlung auch selber übernehmen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).